|
FAQ
Allgemein
Meine Adresse hat sich geändert. Was muss ich tun?
Teile uns deine neue Adresse bitte zeitnah per E-Mail, Brief, Fax oder telefonisch mit.
Was mache ich, wenn ich eine Mahnung für den Mitgliedsbeitrag oder für Presseausweisgebühren bekommen habe?
Keine Panik. Bitte zahle dann einfach den fehlenden Betrag zuzüglich der angegebenen Mahngebühr (in der Regel 2,50 Euro) bis zu dem in der Mahnung genannten Datum, um weitere Mahnungen oder andere rechtliche Maßnahmen zu verhindern. Falls die Mahnung deiner Meinung nach nicht berechtigt ist, wende dich bitte unverzüglich an den Schatzmeister.
Wie erreiche ich euch am besten?
Am besten schreibst du uns eine E-Mail an
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können
, dann können wir die Anfrage intern schnell an den Zuständigen weiterleiten. Du kannst uns aber auch anrufen. Unter 0511-13880 erfährst du den jeweiligen Ansprechpartner für deine Frage oder hier bei VNJ-Online
Wie kann ich mich aktiv im VNJ engagieren?
Das geht ganz problemlos. Nimm einfach per E-Mail oder telefonisch mit unseren Vorsitzenden Kontakt auf oder komm zu einer Mitgliederversammlung, denn jedes Mitglied hat das Recht, in allen Bereichen des VNJ mitzuarbeiten.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags auf Mitgliedschaft oder auf einen Presseausweis bzw. die Verlängerung des Presseausweises?
Wir bemühen uns, die Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten. Da aber alle im VNJ ehrenamtlich tätig sind und über die Aufnahme eines neuen Mitglieds der Landesvorstand entscheiden muss, kann die Bearbeitung bis zu zwei Wochen dauern. Im Zweifelsfall frage einfach bei uns nach, am besten per E-Mail unter
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können
.
Jugend-Presseausweis
Ich habe einen alten Presseausweis. Was passiert damit?
Die alten Presseausweise und -schilder, die seit dem 1. Januar 2000 ausgestellt worden sind, verlieren zum 31. Dezember 2004 ihre Gültigkeit und werden nicht mehr verlängert. Sie sind bis spätestens zum 31. Januar 2005 an den VNJ zurückzugeben. Die Kaution in Höhe von 35 Euro wird bei rechtzeitiger Rückgabe und ordnungsgemäßer Verwendung auf Antrag erstattet. Inhaber alter Presseausweise können zum 1. Januar 2005 einen neuen Jugend-Presseausweis und ein neues Jugendpresse-Autoschild beantragen. Die Beantragung empfiehlt sich rechtzeitig noch im alten Jahr, da einige Tausend neuer Ausweise bei der JPD in Berlin in kurzer Zeit ausgestellt werden müssen und es hierdurch eventuell zu Verzögerungen kommen kann.
Was bekomme ich mit dem Jugend-Presseausweis alles umsonst?
Falsche Frage. Der Presseausweis soll dich bei deiner journalistischen Tätigkeit unterstützen und dich gegenüber Dritten als Journalist ausweisen. Er dient nicht privaten Anlässen und ist keine „Rabattkarte“. Allerdings geben viele Firmen und Organisationen Vergünstigungen für Presseausweisinhaber, um sie bei ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen. Der VNJ kann hierzu jedoch keine Auskünfte erteilen.
Was gilt als Nachweis meiner journalistischen Tätigkeit bei der Ausstellung und Verlängerung des Jugend-Presseausweises?
Dies regelt die bundeseinheitliche Jugend-Presseausweis-Ordnung. Solche Nachweise sind insbesondere zwei namentlich gekennzeichnete Beiträge aus einer Schüler- oder Jugendzeitung, zehn namentlich gekennzeichnete Artikel in Onlinemagazinen, zwei Sendungen oder Beiträge im Radio oder Fernsehen mit Sendebestätigung, Fotografien. Alle Nachweise müssen einen journalistischen Anspruch erfüllen.
Was ist der Unterschied zwischen einem „richtigen“ Presseausweis und einem Jugend-Presseausweis?
„Richtige“ Presseausweis werden ausschließlich an hauptberufliche Journalisten durch die Journalisten-Gewerkschaften DJV und dju sowie durch die Verlegerverbände ausgestellt. Hauptberuflich heißt u.a., dass mindestens die Hälfte des Einkommens aus journalistischer Arbeit (fest angestellt oder freiberuflich) stammen muss. Für Jugendjournalisten, die nur nebenbei journalistisch tätig sind, kommt somit nur der Jugend-Presseausweis in Frage. Der Jugend-Presseausweis ist bundesweit einheitlich und wird von den Profi-Verbänden DJV und dju ausdrücklich anerkannt und unterstützt. Wie der Profi-Presseausweis kann der Inhaber des Jugend-Presseausweises damit gegenüber Dritten nachweisen, dass er regelmäßig journalistisch tätig ist. Er hat einen Informationsanspruch gegenüber Behörden, wenn diese Auskünfte seiner journalistischen Tätigkeit dienen. Private, nicht-staatliche Organisationen, Verbände und Unternehmen müssen weder den Profi- noch den Jugend-Presseausweis anerkennen. In der Regel werden Presseausweise aber auch hier akzeptiert, wobei es sein kann, dass nicht alle Konditionen für Jugend-Presseausweise gelten. Dies ist aber von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich.
Was kostet ein Jugend-Presseausweis und ein Jugendpresse-Autoschild?
Die Gebühren für den Jugend-Presseausweis und das Jugendpresse-Autoschild betragen jeweils 15 Euro pro Kalenderjahr und werden unabhängig von einer tatsächlich erfolgten Verlängerung erhoben, wenn keine Rückgabe bis zum 31.1. erfolgt ist.
Was muss ich tun, wenn ich meinen Jugend-Presseausweis verloren habe oder wenn er mir gestohlen wurde?
Bitte benachrichtige dann sofort den VNJ, damit wir den Ausweis über die JPD in Berlin sperren können. Auf Wunsch stellen wir einen neuen Jugend-Presseausweis aus. Hierfür berechnen wir 15 Euro. Bei grober Fahrlässigkeit deinerseits können wir eine Vertragsstrafe verhängen.
Was passiert bei Missbrauch des Jugend-Presseausweises?
Ein verantwortlicher Umgang mit dem Jugend-Presseausweis ist unerlässlich. Daher ziehen wir den Jugend-Presseausweis bei Missbrauch ein und verhängen eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 150 Euro.
Wie bekomme ich bei euch einen Jugend-Presseausweis?
Zunächst musst du bei uns Mitglied sein bzw. gleichzeitig mit dem Jugend-Presseausweis die Mitgliedschaft beantragen und darfst das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dann musst du den Antrag auf einen Jugend-Presseausweis vollständig ausfüllen und ihn zusammen mit zwei Nachweisen deiner journalistischen Tätigkeit, einem Passfoto (geht auch digital per E-Mail an
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können
) und einer Kopie deines Personal- oder Kinderausweises bzw. deines Reisepasses an den VNJ senden.
Wie lange dauert die Ausstellung eines Jugend-Presseausweises?
Da die Jugend-Presseausweise bei der JPD in Berlin gedruckt und personalisiert werden und wir vorher die journalistische Tätigkeit genau prüfen müssen, kann die Neuausstellung leider zwei bis vier Wochen dauern.
Wie verlängere ich meinen Jugend-Presseausweis?
Schicke den Jugend-Presseausweis einfach bis spätestens 31.1. (frühestens zum 15.12.) an den VNJ (Postfach 6143, 30061 Hannover) zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular oder einem formlosen Schreiben mit der Bitte um Verlängerung sowie zwei Nachweisen deiner journalistischen Tätigkeit. Falls du deinen Jugend-Presseausweis nicht mehr verlängern möchtest, musst du ihn bis ebenfalls spätestens 31.1. an den VNJ zurückschicken. Die Jahresgebühr wird unabhängig von der tatsächlich erfolgten Verlängerung zum 31.1. fällig, falls bis zu diesem Zeitpunkt keine Verlängerung erfolgt ist.
Mitgliedschaft
Bekomme ich eine Spendenbescheinigung für meinen Mitgliedsbeitrag oder für Spenden an den VNJ?
Ja, für Mitgliedsbeiträge oder Spenden stellt der Schatzmeister auf Wunsch eine Spendenbescheinigung aus. Der VNJ wurde durch das Finanzamt Hannover als gemeinnützig anerkannt, so dass Zuwendungen an den VNJ steuerlich abgesetzt werden können.
Habt ihr spezielle Mitgliedschaften für Redaktionen?
Jein, die Sammelmitgliedschaften sind auch sehr gut für Redaktionen geeignet. Seid ihr mehr als drei beantragt einfach eine zweite oder dritte Sammelmitgliedschaft.
Ich bin Voll- oder Sammelmitglied und habe die Altersgrenze von 30 Jahren überschritten. Was passiert nun?
Voll- und Sammelmitglieder werden nach Vollendung des 30. Lebensjahres automatisch zu Vollmitgliedern. Damit können sie weiter die Jugendpressearbeit unterstützen, sind aber nicht mehr stimmberechtigt und erhalten keinen Presseausweis mehr.
Ich möchte aus dem VNJ austreten. Wie ist dies möglich?
Austritte sind jeweils zum 31.12. eines Jahres möglich. Schicke dazu einfach eine kurze formlose Austrittserklärung bis spätestens 31.12. per Brief oder Fax an den VNJ. Austritte per E-Mail oder mündlicher Mitteilung können wir nicht anerkennen. Eine Begründung für den Austritt benötigen wir nicht. Falls Du einen Presseausweis besitzt, musst Du diesen bei einem Austritt an den VNJ zurückgeben. Du bekommst dann spätestens zum 31.12. eine schriftliche Austrittsbestätigung von uns zugeschickt (Sammelmitglieder nur auf Antrag).
Wann kann ich bei euch Mitglied werden?
Du musst journalistisch tätig sein und noch unter 30 Jahre alt sein. Nach unten gibt es keine Altersgrenze. Um beurteilen zu können, ob du journalistisch tätig bist, benötigen wir zwei Nachweise deiner journalistischen Tätigkeit.
Was sind Voll-, Sammel- und Fördermitgliedschaften?
Vollmitglieder sind die normalen Mitglieder, die beitragspflichtig sind. Sammelmitglied kann man nur bei einem Vollmitglied werden (maximal zwei pro Vollmitglied). Diese sind nicht beitragspflichtig. Ansonsten haben Voll- und Sammelmitglieder die gleichen Rechte und Pflichten. Fördermitglieder unterstützen den VNJ und können auch älter als 30 Jahre alt sein (z.B. ehemalige Voll- oder Sammelmitglieder nach dem 30. Lebensjahr, Lehrer, Eltern oder Profi-Journalisten, die die Jugendpressearbeit fördern möchten). Diese haben aber im VNJ kein Stimmrecht.
Wie beantrage ich die Mitgliedschaft im VNJ?
Fülle dazu einfach den Mitgliedsantrag aus und schicke ihn zusammen mit zwei Nachweisen deiner journalistischen Tätigkeit, einer Kopie deines Personal- oder Kinderausweises bzw. deines Reisepasses an den VNJ.
Wie definiert ihr Nachweise der journalistischen Tätigkeit?
Um bei uns Mitglied zu werden, benötigen wir zwei Nachweise deiner journalistischen Tätigkeit, die jeweils nicht älter als ein Jahr sein dürfen. Solche Nachweise sind 1. Beiträge aus einer Schülerzeitung, einer Abizeitung, einer Studentenzeitung, einer Tageszeitung, einer Wochenzeitung, einem Anzeigenblatt, einer Stadtteilzeitung, einem Stadtmagazin oder anderen Printmedium. 2. Beiträge aus einer Hörfunk- oder Fernsehsendung, z.B. eines öffentlich-rechtlichen oder privaten Senders, eines nichtkommerziellen Lokalradios, eines Offenen Kanals, eines Jugend- oder Studentenradios. 3. Beiträge aus einem Onlinemagazins. Die journalistische Tätigkeit könnt ihr auch über eine Bestätigung der Redaktion, für die ihr arbeitet, nachweisen. Für die Ausstellung und Verlängerung eines Jugend-Presseausweises gelten spezielle Regelungen.
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
Der Mitgliedsbeitrag beträgt nur 2,25 Euro pro Monat für ein Vollmitglied. Die bis zu zwei Sammelmitglieder pro Vollmitglied sind sogar beitragsfrei. Ihr könnt euch also die Kosten intern teilen: Bei einem Vollmitglied mit zwei Sammelmitgliedern macht das also nur 75 Cent pro Monat. Fördermitglieder bestimmen den Mitgliedsbeitrag nach eigenen Ermessen, mindestens jedoch 2,25 Euro pro Monat.
Wie muss ich den Mitgliedsbeitrag zahlen?
Wenn du uns eine Einzugsermächtigung erteilt hast, ziehen wir den Beitrag nach deinem Beitritt und dann jeweils Anfang eines Jahres ein. Denke aber bitte daran, uns Änderungen in deiner Bankverbindung rechtzeitig mitzuteilen, weil wir die Kosten einer Rücklastschrift sonst an dich weitergeben müssen. Wenn du uns keine Einzugsermächtigung erteilt hast, bekommst du mit deiner Eintrittsbestätigung mitgeteilt, wieviel Euro für das erste Jahr zahlen musst. Danach bist du verpflichtet, den Mitgliedbeitrag für das kommende Jahr jeweils bis spätestens 1.1. selbstständig an uns zu überweisen (Konto 122849, BLZ 25950130, Kreissparkasse Hildesheim); Rechnungen verschicken wir nicht.
Veranstaltungen
Kann ich auch als Nicht-Mitglied an euren Veranstaltungen teilnehmen?
Ja, aber Mitglieder gehen vor und Nicht-Mitglieder müssen eventuell höhere Veranstaltungsgebühren zahlen. Ansonsten freuen wir uns aber auch über Nicht-Mitglieder bei unseren Veranstaltungen, die den VNJ kennenlernen möchten.
Kann ich auch Veranstaltungen anderer Jugendpresseverbände nutzen?
Ja. Der VNJ ist Mitglied der Jugendpresse Deutschland e.V. (JPD). Hier haben sich fast alle Jugendpresseverbände in Deutschland mit insgesamt über 10.000 Jugendjournalisten zusammengeschlossen. Alle Angebote dieser Verbände oder der JPD sind grundsätzlich auch allen VNJ-Mitgliedern zugänglich. Mehr erfährst du unter www.jugendpresse.de. Bei einem interessanten Angebot wende dich einfach an den jeweiligen Verband mit dem Hinweis, dass du VNJ-Mitglied bist.
|